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Flut von gefährlichen (Spiel)-Waren aus China: Was tut der Bundesrat?

25.03.2024


Gleich zwei Interpellationen zum Thema gefährliche (Spiel)-Waren von chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu und Shein hat der Bundesrat zu beantworten. Je eine Interpellation wurde im Ständerat und im Nationalrat eingereicht. Wir sind auf die Antworten gespannt.

Screenshot vom TV-Beitrag Plusminus (ARD) vom 31.01.24
Screenshot vom TV-Beitrag Plusminus (ARD) vom 31.01.24

Dass Online-Marktplätze wie Temu und Shein Spielwaren in die Schweiz liefern, die unsere Sicherheitsstandards bei weitem nicht erfüllen, zeigen Tests wiederholt (der Spielwarenverband Schweiz hat im letzten November zum zweiten Mal Spielwaren getestet). Jetzt reagieren die parlamentarischen Räte.

Interpellation von Ständerätin Tiana Angelina Moser

Die Interpellation im Wortlaut:

«Seit Jahren locken ausländische Online-Marktplätze wie Shein, Temu oder Wish mit aggressivem Marketing und Tiefstpreisen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten», schreibt Ständerätin Tiana Angelina Moser in ihrer Interpellation. «Verschiedene Untersuchungen in der EU wie auch in der Schweiz kommen zum Schluss, dass über diese Plattformen Güter zu Dumping-Preisen vermarktet werden, welche unsere gesetzlichen Vorgaben bezüglich Produktesicherheit nicht erfüllen», so Moser weiter.

«Diese Situation stellt nicht nur eine Gefahr für die Konsumierenden dar, sondern benachteiligt auch die inländischen Hersteller und Händler, welche sich durch die Sicherstellung der hiesigen Vorgaben und Produktesicherheitsstandards mit Mehrkosten gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz konfrontiert sehen, die sich in höheren Produktepreisen manifestieren. Diese Vorgaben und Standards werden bei Schweizer Herstellern und Händlern kontrolliert –es kommt auch zu Rückrufaktionen mangelhafter Produkte, was für den Hersteller oder Händler nebst dem finanziellen Schaden auch einen Vertrauensverlust einbringen kann.

Dass jedoch in der Praxis eine ostasiatische Billigwarenfabrik – falls sie überhaupt als Herstellerin bekannt ist – belangt werden kann bzw. auf eine Forderung eines europäischen Kunden reagiert, ist zweifelhaft. Das führt zu nicht tolerierbaren ungleichen Wettbewerbsbedingungen von Marktteilnehmern.»

Mosers Fragen an den Bundesrat:

  1. Was unternimmt der Bundesrat, um die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Produktesicherheit auch gegenüber ausländischen Online-Marktplätzen durchzusetzen?

  2. In der EU ist gemäss Marktüberwachungsverordnung die Anpreisung von Produkten, die nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen, im Gegensatz zur Schweiz explizit verboten. Dies gilt auch für Online-Marktplätze. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer analogen Regelung in der Schweiz?

  3. Welche anderweitigen Massnahmen sieht er, um die Schaffung gleich langer Spiesse zwischen den in- und ausländischen Marktteilnehmern sicherzustellen?

  4. In Erfüllung meines Postulates „Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler“ (17.4228) hat der Bundesrat 2019 weitere Massnahmen zur Beseitigung von ungleichen Bedingungen zwischen ausländischen und inländischen Versandhändlern vorgeschlagen. Inwiefern wurden diese umgesetzt und konnten diese evaluiert werden?

  5. Ist dem Bundesrat bekannt, inwiefern ausländische Online-Marktplätze direkt oder indirekt von ihren Herkunftsstaaten finanziell unterstützt werden?

Interpellation von Nationalrat Benjamin Roduit

Hier die Interpellation von Benjamin Roduit im Wortlaut: «Schweizer Unternehmen, die Spielzeug verkaufen, müssen strenge Bedingungen erfüllen; unabhängig davon, ob der Verkauf in einem Geschäft oder online erfolgt. Das schweizerische Lebensmittelrecht verlangt ein hohes Mass an Sicherheit und erlaubt nur sicheres Spielzeug.

Ganz anders sieht es bei ausländischen Onlineshops aus, denn diese unterstehen nicht der schweizerischen Gesetzgebung. Besonders in asiatischen Ländern sind die Gesetze viel lockerer, was die dort ansässigen Onlineshops ausnutzen. Das Lebensmittelrecht gilt nicht für die Einfuhr von Konsumgütern in die Schweiz, die für die private häusliche Verwendung vorgesehen sind. Die Schweizer Behörden können demnach lediglich Appelle an die Benutzerinnen und Benutzer richten, um sie vor den von diesen Produkten ausgehenden Gefahren zu warnen.

Jene asiatischen Onlineshops haben ihre Präsenz in der Schweiz in letzter Zeit stark ausgeweitet – im Handel mit Spielwaren, aber auch mit anderen Konsumgütern. Spielzeug von sehr schlechter Qualität birgt für die Gesundheit von Kindern ein erhöhtes Risiko. Private Labortests in der Schweiz zeigen: Bei mehreren getesteten Spielzeugen hätten die Behörden sofort einen Rückruf des Spielzeugs verfügt, wären die Spielzeuge von einem Schweizer Händler in Umlauf gebracht worden.

In der EU trat im Juli 2021 die Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten in Kraft; sie verbietet es, in der EU für nicht konforme Waren zu werben. Dies gilt auch für Werbung im Internet. Leider hat die Schweiz noch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet.»

Roduits Fragen an den Bundesrat:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass fehlerhafte und gesundheitsgefährdende Spielzeuge und andere Konsumgüter in die Schweiz importiert werden, insbesondere über asiatische Onlineshops?

2. Wie bewertet der Bundesrat den Umstand, dass die Schweizer Behörden über keine wirksamen Mittel verfügen, um gegen diese Gefahren vorzugehen?

3. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Revision des Lebensmittelgesetzes Vorkehrungen zu treffen, um ausländische Onlineshops zu verpflichten, in der Schweiz nur Güter anzubieten, die der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen?


Kontakt

Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
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