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180 Spielwarenhersteller schreiben an von der Leyen

10.09.2026


Rund 180 in der EU tätige Spielwarenunternehmen haben sich in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. Sie verlangen, dass für jedes online an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufte Spielzeug ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU verantwortlich ist. Gibt es keinen, soll die Plattform diese Verantwortung übernehmen. Der SVS verfolgt in der Schweiz dieselbe Stossrichtung.

Wie der europäische Spielwarenverband Toy Industries of Europe (TIE) am 10. September 2026 mitteilte, reicht der Kreis der Unterzeichnenden von familiengeführten KMU bis zu international bekannten Marken. Anlass ist der European Product Act, den die EU-Kommission derzeit vorbereitet.

Das Problem beschreibt TIE so: Fehlt auf der Verpackung eines nicht konformen Spielzeugs ein identifizierbarer Wirtschaftsakteur, kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Verkäufern ausserhalb der EU haben die Marktüberwachungsbehörden oft keinen Adressaten. Im jüngsten Testkauf von TIE (2025) waren 96 Prozent der Spielwaren, die bei Drittanbietern auf sieben grossen Online-Marktplätzen gekauft wurden, nicht konform und 86 Prozent unsicher. Eigene Testkäufe des SVS zeigten ein ähnliches Bild: 2023 waren 15 von 18 geprüften Spielwaren nicht konform. Und der Kassensturz vom 1. September 2026 hat 15 Schminkprodukte (auch Kinderschminke) von chinesischen Plattformen getestet: Alle waren nicht konform. Neben der Sicherheit der Kinder geht es den Unternehmen um fairen Wettbewerb. Wer die Vorschriften einhält, trägt Kosten, die andere umgehen.

Die EU ist schon weiter und merkt, dass es nicht reicht

Bemerkenswert ist der Ausgangspunkt. Die EU verlangt bereits heute für jedes Produkt einen in der Union niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur (Art. 16 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988; für Spielzeug Art. 4 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020). Die Initiative der Hersteller zeigt, dass diese Pflicht im Onlinehandel allein nicht genügt. Deshalb die Forderung nach einer Auffangverantwortung der Plattformen.

Und die Schweiz?

Hierzulande fehlt selbst die Grundpflicht. Der Entwurf zur Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) sieht die verantwortliche Person mit Sitz in der Schweiz (Art. 7a) nur als Kann-Bestimmung vor. Der SVS beantragt in seiner Stellungnahme vom 9. September 2026 eine verbindliche Pflicht. Hinzu kommt eine Schweizer Besonderheit: Spielzeug untersteht dem Lebensmittelgesetz (LMG), und die Einfuhr zum privaten häuslichen Gebrauch ist nach Art. 2 Abs. 4 Bst. b LMG von dessen Geltungsbereich ausgenommen. Ohne Koordination mit dem LMG laufen die neuen Instrumente bei Spielzeug deshalb ins Leere. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. September 2026.

«Die Hersteller in der EU sagen nichts anderes als wir: Wer in einem Land Spielzeug verkauft, muss dort auch greifbar sein. Die EU hat diese Pflicht bereits und stellt fest, dass sie online nicht genügt. Die Schweiz sollte nicht hinter diesen Stand zurückfallen», sagt Sandro Küng von der SVS-Geschäftsstelle.

Dem SVS geht es um Kindersicherheit und gleich lange Spiesse, nicht um eine Kampagne gegen den Onlinehandel.

Quelle: Medienmitteilung TIE


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