EU-Lieferketten- und Reparaturrichtlinien treten in Kraft
11.07.2024
Die EU verabschiedete im Februar 2024 neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen und im Mai ihre Lieferkettenrichtlinie. Jetzt wurden die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) und die Right to Repair Directive offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die CSDDD baut konzeptionell auf dem deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz auf, erweitert aber die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, wie der DVSI mitteilt. Grosse europäische und ausländische Unternehmen werden mit den CSDDD europaweit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen.
Right to repair
Deutschland hat die CSDDD bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie gilt zunächst für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Bis 2029 müssen alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, die Vorschriften einhalten. Die neuen Vorschriften zugunsten von Reparaturen wollen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als auch darüber hinaus es Konsumenten leichter und kostengünstiger machen, Geräte reparieren zu lassen.
Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, Reparaturen mit mindestens einer Massnahme zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen, Reparaturfonds oder der Förderung lokaler Reparaturinitiativen. Die Direktive ist von den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Juli in nationales Recht umzusetzen.
Häufig gestellte Fragen FAQ
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat seinen FAQ-Katalog aktualisiert und beantwortet die häufigsten Fragen zum Lieferkettengesetz auf seiner Website.
Links/Quellen:
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