Sicherheit im Online-Handel: Nationalrat bleibt hartnäckig
22.09.2026
Der Nationalrat hat am Montag, 21. September 2026, mit 139 zu 49 Stimmen bei sieben Enthaltungen fünf gleich lautende Motionen zum Lebensmittelgesetz (LMG) angenommen. Sie stammen aus den fünf grössten Fraktionen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt. Der SVS begrüsst den Entscheid der grossen Kammer, denn er trifft den Kern des Problems beim Spielzeug.
Mit den Motionen 24.4619 bis 24.4623 (Michaud, Schneeberger, Gutjahr, Meier, Gysi) verlangt der Nationalrat Änderungen am LMG. Die Urheberinnen und Urheber begründen dies mit dem Boom ausländischer Online-Plattformen. Vielen Konsumentinnen und Konsumenten sei nicht bewusst, dass eine Bestellung im Ausland nicht dieselbe Sicherheit bietet wie ein Kauf in der Schweiz. Bereits im April 2026 hatte der Nationalrat einen ähnlichen Vorstoss angenommen.
Der Bundesrat argumentierte, bei mehreren hunderttausend Sendungen pro Tag seien an der Grenze nur Stichproben möglich. Er setzt stattdessen auf die laufende Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG), die für ausländische Online-Angebote eine Kontaktstelle in der Schweiz vorsieht. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwies zudem auf eine LMG-Verschärfung, die der Bundesrat der zuständigen Ständeratskommission vorgelegt hat: Webseiten mit Kontaktpunkt in der Schweiz sollen gesperrt werden können, wenn sie wiederholt nicht konforme Ware anbieten.
Der Bundesrat sucht am falschen Ort
Der Bundesrat begründet seine Ablehnung mit der Menge: Bei mehreren hunderttausend Sendungen pro Tag seien nur Stichproben möglich, und diese nähmen bloss das einzelne Produkt vom Markt. Für Spielzeug greift diese Argumentation aus drei Gründen zu kurz.
Erstens wird bei Spielzeug aus Direktbestellungen heute nicht einmal das einzelne Produkt vom Markt genommen. Art. 2 Abs. 4 Bst. b LMG nimmt Einfuhren für den privaten Gebrauch vom Geltungsbereich des Gesetzes aus. Findet ein kantonales Labor ein gefährliches Spielzeug aus einer Direktbestellung, fehlt ihm die rechtliche Handhabe. Das hat das BLV dem SVS am 23. März 2026 schriftlich bestätigt. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat es am 1. September 2026 im «Kassensturz» öffentlich dargelegt. Das Problem ist also keine Frage der Kontrollkapazität. Es ist eine Gesetzeslücke, und mehr Personal an der Grenze würde sie nicht schliessen.
Zweitens ist die Kontaktstelle, auf die der Bundesrat verweist, im Produktesicherheitsgesetz vorgesehen. Spielzeug untersteht aber dem LMG und der Spielzeugverordnung. Auch eine spätere Übernahme in die Spielzeugverordnung würde nicht genügen, denn eine Verordnung kann eine Ausnahme im Gesetz nicht aufheben.
Drittens lehnt der Bundesrat Änderungen am LMG ab und legt der zuständigen Ständeratskommission gleichzeitig selbst eine LMG-Verschärfung vor. Damit anerkennt er, dass das LMG der richtige Ort ist. Offen bleibt, ob seine Vorlage die Lücke bei Direktbestellungen schliesst. Nach der Darstellung von Bundesrätin Baume-Schneider zielt sie auf Webseiten mit Kontaktpunkt in der Schweiz. Anbieter ohne einen solchen Kontaktpunkt blieben demnach aussen vor.
Die Lücke steht im Gesetz. Schliessen kann sie nur das Parlament.
Die Position des SVS
In seinen Stellungnahmen zur Teilrevision von PrSG und THG vom 9. September 2026 fordert der SVS eine verbindliche verantwortliche Person mit Sitz in der Schweiz sowie eine Koordination mit dem LMG, insbesondere die Aufhebung von Art. 2 Abs. 4 Bst. b LMG. Die Motionen des Nationalrats weisen in dieselbe Richtung.
«Die Kontaktstelle im PrSG ist ein richtiger Schritt. Beim Spielzeug bleibt sie aber wirkungslos, solange das Lebensmittelgesetz Direktbestellungen ausklammert. Wir zählen darauf, dass der Ständerat das erkennt», sagt SVS-Geschäftsführer Sandro Küng.
Die fünf Motionen gehen nun an den Ständerat. Der SVS wird das Geschäft zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschafts- und Konsumentenorganisationen weiter begleiten.
Mitglied werden
Der SVS vertritt die Interessen der Spielwarenbranche in gesetzgeberischen Fragen und bietet seinen Mitgliedern Orientierung in einem Umfeld, das sich regulatorisch stark verändert. Vollmitglied werden können Unternehmen, die Spielwaren in der Schweiz mehrheitlich an den Detailhandel liefern. Unternehmen, die direkt an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, stehen als Trade Partner die Verbandsdienstleistungen offen. Mehr dazu hier.
Quellen: SDA-Meldung vom 21. September 2026 auf parlament.ch
Kontakt
Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
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