News des SVS

News

Meilenstein: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur PrSG-Revision

05.06.2026


Nach fast sieben Jahren intensivem Einsatz des Spielwaren Verbandes Schweiz (SVS) kommt der Durchbruch: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) eröffnet. Die geplanten Massnahmen zielen direkt darauf ab, unregulierte asiatische Plattformen wie Temu und Shein endlich in die Pflicht zu nehmen. Für den Schweizer Handel bedeutet das: Endlich gleich lange Spiesse.

Was als Forderung unserer Branche begann, findet nun seinen Weg in die Gesetzgebung. Viele Jahre waren ausländische Shopping-Plattformen von den strengen Schweizer Sicherheits- und Konformitätsvorgaben befreit. Da Qualität und Sicherheit kosten konnten Billigst-Anbieter wie Temu, Aliexpress, Shein täglich Tausende giftige und gefährliche Spielwaren in die Schweiz liefern. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb massiv, sondern bringt auch nachweislich potenziell gefährliche Spielwaren in Schweizer Kinderzimmer, wie zwei Testreihen vom Spielwaren Verband Schweiz in Labortests zeigten. Damit soll nun Schluss sein.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die vorgeschlagene Teilrevision des PrSG, die parallel zur Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verhandelt wird, sieht griffige Massnahmen vor. Onlineanbieter, die den Schweizer Markt ansteuern, sollen künftig strenge Auflagen erfüllen müssen:

  • Pflicht zur Produktidentifizierung: Produkte müssen klar deklariert und nachverfolgbar sein.

  • Sicherheitshinweise zwingend: Warn- und Sicherheitshinweise müssen wie im stationären Handel mitgeliefert werden.

  • Schweizer Kontaktstelle: Ausländische Plattformen müssen eine offizielle Kontaktstelle in der Schweiz benennen und mit den Vollzugsorganen zusammenarbeiten.

  • Schärfere Marktüberwachung: Die Behörden erhalten neue Werkzeuge, darunter ein Informations- und Warnsystem sowie die Befugnis für verdeckte Testkäufe.

  • Sperrung von Angeboten: Das Gesetz zeigt Zähne – bei Zuwiderhandlungen und nicht konformen Produkten kann der Zugang zu den entsprechenden Onlineangeboten künftig komplett unterbunden werden.

Was bedeutet das für SVS-Mitglieder?

Für unsere Mitglieder, die sich ohnehin an die geltenden Normen halten, ändert sich bei der eigenen Sorgfaltspflicht nichts. Im Gegenteil: Sauber dokumentierte Konformität wird künftig zu einem noch stärkeren Wettbewerbsvorteil gegenüber Billigimporten, da die rechtlichen Grauzonen für Fernost-Plattformen schwinden.


Kontakt

Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
Sonneggstrasse 86
CH-8006 Zürich

+41 44 545 21 69
office@spielwarenverband.ch