News des SVS

News

Temu verstösst gegen das Digitale-Dienste-Gesetz

31.07.2025


Nach den alarmierenden Testresultaten des Spielwaren Verbands Schweiz (SVS) zu gefährlichen Spielwaren auf Temu und Shein hat nun auch die Europäische Kommission ihre Bedenken bestätigt: In einer vorläufigen Untersuchung wurde festgestellt, dass Temu gegen das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) verstösst, weil die Plattform nicht ausreichend gegen illegale und unsichere Produkte vorgeht. In einem News-Video der Deutschen Welle (DW) erklärt Augustine Reyna, Generaldirektor der Europäischen Konsumentenorganisation BEUC, das Grundproblem mit Temu.

Die am 28. Juli 2025 veröffentlichten Ergebnisse der EU-Kommission decken sich mit den Befunden des Spielwaren Verbandes Schweiz (SVS): Konsumenten haben ein hohes Risiko, auf Temu illegale Produkte zu finden. Bei Mystery-Shopping-Tests der Kommission wurden gefährliche Babyspielzeuge und kleine Elektronikprodukte entdeckt, die nicht den EU-Normen entsprechen.

Schweiz hinkt bei Regulierung hinterher

Während die EU mit dem Digital Services Act und der seit Juli 2021 geltenden Marktüberwachungsverordnung klare gesetzliche Hürden gegen unsichere Produkte aus Drittstaaten errichtet hat, toleriert die Schweiz weiterhin den unkontrollierten Import. «Das ist ein unhaltbarer Zustand», betont Sandro Küng vom SVS. «Chinesische Online-Marktplätze wie Temu und Shein dürfen Spielwaren in die Schweiz liefern, die im Schweizer Handel nicht zugelassen wären, weil sie zu gefährlich sind.»

Die Problemstellung ist seit 2019 bekannt: Bereits damals testete der SVS zehn Spielwaren von Aliexpress und Wish – sieben von zehn Produkten enthielten Schadstoffe, sechs überschritten die gesetzlichen Grenzwerte massiv. 2023 bestätigte ein erneuter Test mit 18 Spielwaren von Temu und Shein die kritische Situation: 15 Produkte wären in der Schweiz nicht verkehrsfähig, für sechs hätte der Vollzug umgehend einen Rückruf angeordnet.

Konkrete Gefahren für Kinder

Die Testresultate des SVS und der EU zeigen erschreckende Beispiele:

  • Stofffuchs von Temu: Augen lösen sich bei leichtem Zug und stellen Erstickungsgefahr dar
  • Schmuck von Temu: Cadmiumgehalt von bis zu 41,46% (erlaubt sind 0,01%)
  • 3D-Sticker: Erhöhter Gehalt an gefährlichen Weichmachern (DEHP)
  • Schleimspielzeug: Bor-Gehalt elfmal über dem gesetzlichen Grenzwert

Millionenschwere Strafen für Temu

Falls die EU-Kommission ihre vorläufigen Erkenntnisse bestätigt, drohen Temu Geldstrafen von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes. Mit 94 Millionen monatlichen Nutzern allein in der EU ist Temu als «Very Large Online Platform» (VLOP) unter dem DSA besonderen Überwachungspflichten unterworfen. «Die Sicherheit der Verbraucher im Internet ist in der EU nicht verhandelbar», erklärte EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. Die EU untersucht parallel auch manipulative «Dark Patterns» auf der Plattform – aggressive Verkaufstaktiken, die Verbraucher zu unüberlegten Käufen drängen.

SVS fordert rasches Handeln des Bundesrats

Täglich erreichen etwa 500’000 Pakete aus Asien die Schweiz. Der SVS hat zusammen mit zehn Wirtschafts- und Konsumentenverbänden den Gesamtbundesrat zum Handeln aufgefordert. Doch dieser verweist auf die Eigenverantwortung der Konsument:innen. «Bei Kindern von Eigenverantwortung zu sprechen, ist zynisch», betont der Verband. «Kinder können die Gefahren von Spielzeug weder erkennen noch einschätzen und sind besonders sensibel auf Schadstoffe.»Der SVS fordert einen Importstopp für gefährliche, nicht konforme Spielwaren und gleich lange Spiesse für alle Anbieter. Während europäische Hersteller strenge Sicherheitsvorschriften einhalten müssen, profitieren chinesische Plattformen von regulatorischen Lücken und Steuervorteilen.

Wirtschaftlicher Schaden für Schweizer Handel

Der seit dem Aufkommen chinesischer Online-Plattformen vor über zehn Jahren unfaire Wettbewerb kostet die Schweizer Wirtschaft viel: Der Umsatzverlust durch chinesische Plattformen wird auf mehrere Milliarden Franken geschätzt.Die EU-Untersuchung gegen Temu bestätigt eindrücklich die langjährigen Warnungen des SVS vor den Gefahren unsicherer Billigspielwaren. Es ist höchste Zeit, dass auch die Schweiz handelt und Kinder vor gefährlichen Produkten schützt.

Im Video erklärt Augustine Reyna, Generaldirektor der Europäischen Konsumentenorganisation BEUC, das Grundproblem mit Temu:


Kontakt

Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
Sonneggstrasse 86
CH-8006 Zürich

+41 44 545 21 69
office@spielwarenverband.ch