News des SVS

News

Temu-Ware bei Galaxus: Warum die Erstimporteur-Pflicht kein Papiertiger sein darf

06.07.2026


Das Konsumentenmagazin «Saldo» hat Anfang Juli publik gemacht, dass Galaxus Küchenartikel der Marke Fischer verkaufte, die ursprünglich von der chinesischen Plattform Temu stammen, zu einem Vielfachen des dortigen Preises. Ein Kartoffelmesser kostete bei Galaxus 14.90 Franken, bei Temu 2.91 Franken; auf der Verpackung war noch der Temu-Importeur vermerkt. Nach der Medienanfrage nahm Galaxus sämtliche Produkte der Marke aus dem Sortiment. 20 Minuten und der Tagesanzeiger griffen den Fall auf.

Der Reflex vieler Beobachter: «Marktplatz-Problem, Dropshipping, China-Ware.» Doch genau das war es nicht – und deshalb ist der Fall für die Spielwarenbranche so lehrreich.

Was tatsächlich passiert ist

Gemäss der öffentlichen Stellungnahme von Galaxus-Mitgründer Oliver Herren hat ein langjähriger Schweizer Lieferant die Ware bei Temu eingekauft, selbst in die Schweiz importiert, hier gelagert und von hier aus in Verkehr gebracht. Das ist ausdrücklich kein Dropshipping und kein Marktplatz-Direktversand. Was er unterliess: Die vorgeschriebene Prüfung, ob die Produkte den Schweizer Vorschriften entsprechen. Bei Gegenständen mit Lebensmittelkontakt greift die Selbstkontrollpflicht nach Lebensmittelgesetz und Bedarfsgegenständeverordnung; bei den meisten übrigen Konsumgütern das Produktesicherheitsgesetz (PrSG).

Der Fall ist damit ein Lehrstück zu einer Rechtsfigur, die im Alltag oft unterschätzt wird: Wer Ware erstmals in der Schweiz in Verkehr bringt, gilt als Erstimporteur und trägt die volle Verantwortung für deren Konformität. Woher die Ware stammt und wie günstig sie eingekauft wurde, spielt dabei keine Rolle. Ein Temu-Einkauf entbindet nicht von einer einzigen Pflicht.

Was das für Spielwaren-Importeure bedeutet

Für Spielwaren gilt dieselbe Logik – konkretisiert in der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (VSS, Art. 19–21). Wer Spielwaren in die Schweiz importiert und hier in Verkehr bringt, muss unter anderem:

  • die Konformität nachweisen können (Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Prüfberichte nach EN 71 ff.),
  • die Kennzeichnungspflichten erfüllen (u. a. Herstelleradresse, Warnhinweise in den Amtssprachen),
  • die Rückverfolgbarkeit sicherstellen,
  • und dies im Rahmen der Selbstkontrolle aktiv prüfen – nicht bloss auf Zusicherungen des Vorlieferanten vertrauen.

Eine Lieferanten-Zusicherung «ist alles konform» ersetzt die eigene Prüfung nicht. Genau daran ist der Lieferant im Galaxus-Fall gescheitert.

Die Einordnung des SVS

Der Fall bestätigt, was der SVS seit Längerem dokumentiert: Zwischen den gesetzlichen Pflichten und dem tatsächlichen Vollzug klafft eine Lücke. Selbst der grösste Schweizer Online-Händler räumt ein, dass bei einem Sortiment von mehreren Millionen Produkten eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist – und dass solche Fälle wieder vorkommen können. Umso wichtiger ist, dass die Verantwortung dort durchgesetzt wird, wo das Gesetz sie verortet: beim Erstimporteur.

Der SVS hat sich in seiner Stellungnahme zur PrSG-Teilrevision vom Juni 2026 dafür ausgesprochen, die Selbstkontrollpflichten wirksam durchzusetzen, ohne die gesetzestreuen Schweizer Importeure mit zusätzlichen Abgaben und Sonderlasten zu bestrafen. Bemerkenswert: Auch Galaxus begrüsst die laufende PrSG-Revision öffentlich. Die Forderung nach einem funktionierenden Vollzug ist damit kein Partikularinteresse der Spielwarenbranche, sondern branchenübergreifender Konsens. Schliesslich geht es um gleich lange Spiesse, nicht um neue Bürokratie. Dieselbe Stossrichtung vertritt der SVS in der laufenden THG-Vernehmlassung (Frist: 28. September 2026).

Sind Ihre Importprozesse sattelfest?

Für Importeure und Händler von Spielwaren ist der Fall ein Anlass, die eigenen Prozesse zu prüfen. Der SVS unterstützt dabei:

  • Checkliste Erstimporteur-Pflichten Spielwaren – kompakte Übersicht der Pflichten nach VSS (für Mitglieder im Login-Bereich)
  • Ausbildung «Fachkraft für Spielzeugsicherheit» und Grundkurse zur Produktkonformität (nächster Kurs im April 2027)
  • Individuelle Auskünfte über die Geschäftsstelle: office@spielwarenverband.ch

Quellen

  • Galaxus: «Verkauft Galaxus direkt Produkte von Temu?», Stellungnahme von Oliver Herren, 3. Juli 2026 – galaxus.ch
  • Saldo: «Galaxus verkauft Ware von Temu für ein Vielfaches» – saldo.ch
  • 20 Minuten: «Galaxus verkauft Temu-Messer für das Fünffache des Preises» – 20min.ch
  • Tagesanzeiger: «Galaxus verkauft Temu-Produkte zum Fünffachen des Originalpreises» – tagesanzeiger.ch

Kontakt

Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
Sonneggstrasse 86
CH-8006 Zürich

+41 44 545 21 69
office@spielwarenverband.ch